HONORARE DER STEUERKANZLEI:
SCHWARZ UND PARTNER
Ob Unternehmer oder Privatperson, Sie werden unsere Dienste sicher zu schätzen wissen. Wir halten unser Fachwissen immer auf dem aktuellen Stand, damit Sie bestmöglich davon profitieren können. Sie erhalten eine individuelle Beratung und unser Team ist schnell und flexibel für Sie und Ihre Anliegen da.
Durch unsere Beraterleistungen können Sie Steuern sparen und bei Unternehmen tragen wir nicht unerheblich zum Unternehmenserfolg bei. Für diese wertvollen Dienstleistungen stellen wir Ihnen faire, angemessene Honorare in Rechnung.
Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die erbrachten Leistungen berechnen wir, wie rechtlich vorgegeben, nach den Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese Verordnung erlässt das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit sowie nach dem Umfang und dem Anspruch der Tätigkeiten. Erhoben werden die Gebühren als Wertgebühr oder als Zeitgebühr.
Für den überwiegenden Teil der Vergütungen der beruflichen Tätigkeiten sieht die Verordnung die „Wertgebühr“ vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat, zum Beispiel die Summe der Einnahmen.
Transparenz und Fairness bei der Abrechnung
Sie erhalten von uns selbstverständlich transparente Rechnungen, die Sie leicht nachvollziehen können. Sollten sich dennoch Fragen zu einzelnen Positionen ergeben, erläutern wir Ihnen das gern ausführlich und persönlich.